Was steht im Energieausweis ?
Der Energieausweis für Wohngebäude enthält: (Gebäudekategorie 1 bis 3: 1-2; 3-9; >10 Wohnungen) ein Deckblatt mit den vier wichtigsten Kennzahlen auf einen Blick (siehe nächste Seite) den Heizwärmebedarf des Gebäudes und einen Vergleich zu Referenzwerten den Warmwasser-Wärmebedarf den Heizenergiebedarf des Gebäudes den Haushaltsstrombedarf den Endenergiebedarf des Gebäudes den Primärenergiebedarf des Gebäudes (auch aufgeteilt auf erneuerbare und nicht erneuerbare Energie) den Gesamtenergieeffizienzfaktor die CO2-Emissionen des Gebäudes Empfehlungen für Maßnahmen
Der Energieausweis für Nicht-Wohngebäude enthält zusätzlich: den Kühlbedarf des Gebäudes den Energiebedarf für die haustechnischen Anlagen und zwar getrennt für Heizung, Kühlung, mechanische Belüftung sowie für die Beleuchtung des Gebäudes Bei Nicht-Wohngebäuden wird zwischen den folgenden Gebäudekategorien (Kategorie 4–12) unterschieden: Bürogebäude, Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser, Heime, Beherbergungsbetriebe, Gaststätten, Veranstaltungsstätten, Sportstätten, Verkaufsstätten