Der Energieausweis kurz und knackig
Energieausweis kurz und knackig
Punkt 1 HWBRef, SK
Der Heizwärmebedarf (HWBRef, SK ) beschreibt den erforderlichen Referenz Energiebedarf am Standort eines Gebäudes (ohne Wärmerückgewinnung), um in einem Gebäude eine Raumtemperatur von 22° C herzustellen bzw. zu erhalten. Ref ... Referenz SK ... Standortklima
Punkt 2 PEBSK
Der Primärenergiebedarf (PEBSK ) des Gebäu des schließt die gesamte Energie für den Bedarf im Gebäude, einschließlich des Aufwandes für Herstellung und Transport des jeweils eingesetzten Energieträgers, mit ein. Der Primärenergiebedarf ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung des Energieflusses und kann zur Verbesserung der Effizienz der
Energieversorgung und zur Auswahl eines Energieträgers herangezogen werden.
Punkt 3 CO2eq,SK
Diese Kennzahl stellt die gesamten dem Endenergiebedarf zuzurechnenden Kohlendioxidemissionen einschließlich jener für Transport und Erzeugung eines Energieträgers sowie aller Verluste dar.
Punkt 4 fGEE,SK
Der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE ) beschreibt die Effizienz des Gebäudes inkl. der haustechnischen Anlagen. Diese Kennzahl setzt den Endenergiebedarf eines Gebäudes in Beziehung zu einem Referenzwert (entspricht dem Stand der Bautechnik von 2007).
Je kleiner dieser Wert ist, umso effizineter ist das Gebäude in seiner Gesamtheit. Ein Haus der Energieeffizienzklasse A++ hat z. B. einen Faktor unter 0,55, ein schlecht gedämmtes, nicht saniertes Gebäude liegt bei einem Wert größer 2,5.
Ein Gebäude nach der Bautechnikgesetzgebung 2007 gebaut, mit Referenzheizanlage, entspricht einem fGEE von 1 (100 %).
Punkt 5 Nutzenergie
Darunter versteht man die Energieformen nach der letzten technischen Umwandlung.
Punkt 6 Brutto-Grundfläche
Das ist die konditionierte (z.B. beheizte) Fläche entsprechend der Definition in der ÖNORM B 1800 und OIB-Leitfaden.
Punkt 7 Bezugs-Grundfläche
Das sind 80% der Brutto-Grundfläche (bei Wohngebäuden); Rechengröße zur Bestimmung der haustechnischen Verluste.
Punkt 8 Die Kompaktheit (A/V)
Das ist ein Wert, der von Größe und Form des Gebäudes abhängt ("Oberflächen-Volumsverhältnis") und den Grenzwert für den spezifischen Heizwärme- bedarf (HWB) bestimmt. Der Kehrwert ist die sog. "charakteristische" Länge (lc ).
Punkt 9 Klimaregion
Die Standortklimas werden in Österreich in sieben Klimaregionen eingeteilt. "z.B. N"... bedeutet "Klimaregion Nord"
Punkt 10 Heiztage
Das sind jene Tage, an denen die mittlere Außentemperatur unterhalb der Heizgrenze liegt.
Mit den Heizgradtagen wird das Standortklima genauer beschrieben: je höher die Zahl der Heizgradtage, desto kälter ist es.
Punkt 11 Anforderungen
Das sind die Grenzwerte, die gemäß Baugesetz mindestens erfüllt werden müssen und mit dem Referenzklima (RK) berechnet werden.
Punkt 12 Der Heizwärmebedarf (HWBRef, RK)
Dieser wird mit dem Referenzklima ohne Wärmerückgewinnung berechnet.
Punkt 13 Der spezifische Heizwärmebedarf (HWB)
Dieser wird standortunabhängig als HWBRK auf Basis eines angenommenen österreichweiten Durchschnittsklimas (Referenzklimas)
Er wird standortbezogen als HWB SK (pro m2 beheizter Brutto-Grundfläche) berechnet.
Punkt 14 Der Warmwasserwärmebedarf (WWWB)
Dieser bezeichnet den durchschnittlichen Norm-Energiebedarf für den Warmwasserbedarf.
Punkt 15 Der Heizenergiebedarf (HEB)
Dies ist der Endenergie bedarf, der für die Heizungs- und Warmwasserversorgung aufzubringen ist.
Punkt 16 Energieaufwandszahl eAWZ, H
Das ist die Verhältniszahl zwischen dem Heizenergiebedarf und dem Wärmebedarf (Endenergie zu Nutzenergie)
Punkt 17 Haushaltsstrombedarf (HHSB)
Dieser wird mit einem durchschnittlichen genormten Wert angegeben.
Punkt 18 Der Endenergiebedarf (EEB)
Das ist jene Energiemenge, die dem Energiesystem des Gebäudes für die Heizung, das Warmwasser und dem Stromverbrauch zugeführt werden muss.
Dieser Wert ist wichtig für die Einschätzung der gesamten Energiekosten im Gebäude.
Punkt 19 Der Energieausweis
Der Energieausweis darf nur von qualifizierten und befugten Personen ausgestellt werden.
Wir sind dazu befugt, Energieausweise sowie auh die dazugehörenden Berechnungen sowohl für Kunden, als auch für öffentliche Stellen, Behörden und Förderstellen auszustellen.