Anforderungen an den erneuerbaren Anteil
Die Anforderung des Mindestmaßes von Energie aus erneuerbaren Quellen müssen bei Neubau und größerer Renovierung eines Gebäudes erfüllt werden. Dieses ist erfüllt wenn Hocheffiziente alternative Energiesysteme eingesetzt werden, das sind:- dezentrale Energieversorgungssysteme auf der Grundlage von Energie aus erneuerbaren Quellen- Kraft-Wärme-Kopplung- Fern-/Nahwärme oder Fern-/Nahkälte, insbesondere, wenn sie ganz oder teilweise auf Energie aus erneuerbaren Quellen beruht oder aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stammt- Wärmepumpen. Nutzung erneuerbarer Quellen außerhalb der Systemgrenzen "Gebäude" (z.B. 80 % des Wärmebedarfs für Raumheizung und Warmwasser durch Biomasse, Wärmepumpe, erneuerbare Fernwärme oder hocheffiziente Fernwärme) Nutzung erneuerbarer Quellen durch Erwirtschaftung von Erträgen am Standort oder in der Nähe (mindestens 20 % des Warmwasser - bedarfs durch Solarthermie, 20 % des Haushalts- bzw. Betriebsstrombedarfs durch PV oder 20 % des Raumwärmebedarfs durch Wärmerückgewinnung) Gleichwertig zu den vorgenannten Möglichkeiten gilt die Verringerung des maximal zulässigen Endenergiebedarfes bzw. des maximal zulässigen Gesamtenergieeffizienz-Faktors fGEE für den Neubau um mindestens 5 % durch eine beliebige Kombination von Maßnahmen von Solarthermie, Photovoltaik, Wärmerückgewinnung oder Effizienzsteigerungen